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Förderungen und Stipendien

Nützen Sie eine diese Möglichkeiten! Ein gutgemeinter Rat: Informieren Sie sich bitte an den Jeweiligen Stellen direkt. Sie werden besser und Kompetenter über Förderungen beraten als beim AMS . Erst danach mit der Richtigen Infos usw. zum AMS gehen.

 

FÖRDERUNG ÜBER DEN WIENER ARBEITNEHMERINNENFÖRDERUNGSFOND WAFF IN WIEN

Nach erfolgreicher Beendigung des Kurses werden bis zu 50 % rückerstattet (max. € 200,--; für Arbeitslose, KarenzgeldbezieherInnen, SozialhilfeempfängerInnen: max. € 300,--). Anträge müssen spätestens 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingebracht werden.

Detailinformationen WAFF unter Tel.: 217 48-213 oder 217 48-214 und www.waff.at

 

WAFF NOVA (Wien)

Informations- und Beratungsangebot und Training für Wiener WiedereinsteigerInnen mit oder ohne aufrechtem Dienstverhältnis während und nach der Kinderbetreuung oder Familienhospiz. Kurskosten werden von NOVA übernommen (durchschnittl. € 2.700,--). 

Weitere Informationen finden Sie unter www.waff.at

Detailinformationen NOVA unter Tel.: 01 217 48-632 und nova@waff.at

 

FRECH - FRAUEN ERGREIFEN CHANCEN (WIEN)

Das Beratungscenter Frech unterstützt berufstätige Wiener Frauen, die sich verändern wollen und bietet Information/Beratung zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Eine Förderung ist bis zu 90 % der Kurskosten (max. € 3.700,--) möglich.

 Detailinformationen FRECH unter Tel.: 01 217 48-555 und frech@waff.at

 

PISA PLUS

PISA PLUS unterstützt beschäftigte WienerInnen, für deren berufliche Entwicklungschancen eine hochwertige Aus- oder Weiterbildung besonders wichtig ist.

Ersatz von 90 % der Kurskosten (max. € 1.100,--): max. Pflichtschulabschluss oder wenn Sie eine Ausbildung im Herkunftsland erworben haben, die In Österreich nicht verwertet werden kann.


Ersatz von 70 % der Kurskosten (max. € 1.100,--): Für Beschäftigte ab dem 40. Lebensjahr

Detailinformationen PISA unter Tel.: 01 217 48-555

 

WAFF CSP - CLUSTER-SUPPORT-PROGRAMM

Förderung für arbeitssuchende WienerInnen, die durch Weiterbildung in ein neues Dienstverhältnis eintreten möchten. Die Kosten für die arbeitsplatzorientierte Aus- und Weiterbildung zahlen WAFF und der neue Dienstgeber.

Detailinformationen unter Tel.: 01 217 48-631 und csp@waff.at

 

AFF FÖRDERUNG VON PERSONALENTWICKLUNG IM BEREICH SOFT SKILLS

Die Förderung ist gedacht für Wiener KMU (Kleine und mittlere Unternehmen), die ihre MitarbeiterInnen im Bereich „Soft Skills“ (Kommunikationsfähigkeit, Verkaufstechnik, Lernfähigkeit, Teamfähigkeit) aus- und weiterbilden.

Gefördert wird im Nachhinein. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten (max. € 5.000,--).
Förderzeitraum: max. 18 Monate
Die Einreichung muss innerhalb von 3 Monaten vor Beginn der Aus- und Weiterbildung 
erfolgen.

Detailinformationen unter Tel.: 01 217 48-218 und benedikt dressel@waff.at  
oder Tel.: 01 217 48-212 und ingrid pirkner@waff.at  
oder www.waff.at

 

BILDUNGSKARENZ/WEITERBILDUNGSGELD

Gefördert wird berufsbezogene Aus- und Weiterbildung für Berufstätige, die bereits länger als 3 Jahre in einer Firma beschäftigt sind.


Voraussetzungen:

Die Firma hat mit dem/der Beschäftigten eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetztes vereinbart; und zwar für die Dauer von mind. 3 Monaten und höchstens einem Jahr (Bildungskarenz) bzw. 6-12 Monate (Freistellung); notwendige Anwartschaftszeiten liegen vor.

Bei der Freistellung gegen Entfall der Bezüge muss das Unternehmen eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die davor Arbeitslosengeld od. Notstandshilfe bezogen hat. Die Weiterbildung muss ein Ausmaß von mind. 16 Wochenstunden haben (schriftl. Nachweis) Einkommensgrenzen bei Zusatzverdienst

Förderungshöhe:

€ 14,53 täglich: die geförderten Personen sind außerdem kranken- und unfallversichert
Bei Alter 45 plus: in Höhe des fiktiven Arbeitlosenbezugs (jedoch mind. € 435,90)

Die geförderten Personen sind außerdem pensionsversichert; ein Zuverdienst bis 
zur Geringfügigkeitsgrenze (derzeit € 333,16) ist gestattet.

ACHTUNG: IN BILDUNGSKARENZ BESTEHT KEIN KÜNDIGUNGSSCHUTZ!

 Detailinformationen:
Ansprechpartner sind die regionalen Geschäftsstellen des AMS: Info unter. http://www.ams.at/wien/sfa/14666_14680.html#frage1

 

AMS-FÖRDERUNGEN, WENN DIE/DER TEILNEHMER/IN ARBEITSLOS VORGEMERKT IST

Förderung von Kurskosten
Wenn eine Weiterbildungsmaßnahme für eine arbeitslose Person eine arbeitsmarktpolitisch sinnvolle berufliche Qualifizierung darstellt, kann diese in bestimmten Fällen gefördert werden. Eine Absprache mit der/dem AMS-BeraterIn ist
jedenfalls vor Kursbeginn erforderlich.


Förderung von Fahrtkosten, Nächtigung/Verpflegung:
Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen von der/dem zuständigen AMS BeraterIn der Ersatz anfallender Kosten (neben den Kurskosten) für Fahrt, Nächtigung/Verpflegung gewährt werden. Auch hier ist die Absprache mit der/dem AMS-BeraterIn jedenfalls vor Kursbeginn erforderlich!

http://www.ams.at/wien

 

OSEF HESOUN FOUNDS AKNÖ KURSBEIHILFE (NÖ)

Gefördert werden Fachkurse zur beruflichen Qualifizierung für kammerumlagepflichtige ArbeitnehmerInnen mit geringem Familieneinkommen in Niederösterreich.


20 % der Kurskosten (max. € 437,--) pro Kurs werden gefördert und nach erfolgreichem
Kursabschluss durch die AKNÖ refundiert.

 

Detailinformationen unter Tel.: 05-7171-1864 oder 05-7171-1865 oder 05-7171-1866
Zusätzliche Informationen finden Sie online unter www.noe.arbeiterkammer.at

 

FÖRDERUNG ÜBER DAS LAND NIEDERÖSTERREICH - "NÖ BILDUNGSFÖRDERUNG"

Förderung für jeden niederösterreichischen Beschäftigten im Ausmaß von 50 % der Kurskosten. Die Dauer der Förderungsmaßnahme beträgt 6 Jahre vom 01.01.2005 bis 31.12.2010. Insgesamt stehen pro Person € 2.640,-- für die persönliche Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Arbeitnehmer unter 45 Jahren und BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld (Karenz) erhalten 50 %, ArbeitnehmerInnen über 45, WiedereinsteigerInnen und SozialhilfeempfängerInnen bekommen 80 % der Kurskosten refundiert.


Nähere Informationen unter:
Arbeitnehmerförderung, 2100 Korneuburg, Bankmannring 5
E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Land NÖ unter Tel.: 02262/9025-11225

 

BFB BILDUNGSFREIBETRAG FÜR UNTERNEHMER

Förderung für Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen Fortbildungen zahlen. Als MitarbeiterInnen gelten NICHT: freie MitarbeiterInnen, UnternehmerIn selbst.
Gefördert wird im Nachhinein bei der Steuererklärung. 20 % der Kosten können geltend gemacht werden.

Detailinformationen unter www.bmf.gv.at

 

Tageslehrgänge

werden über einen individuellen Antrag vom AMS gefördert. Informationen bekommen Sie direkt von Ihrem AMS-Berater.

http://www.ams.at/wien

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT für Privatpersonen als auch für Unternehmer gilt:

Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.

Zusätzlich können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen abzugsfähig wenn sie so umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist (z.B. Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem Druckereibereich zur Krankenpflegerin).


Als typische Aus- und Fortbildungskosten komm en insbesondere in Betracht:

  • Kurs und Seminarkosten

  • Kosten für Lehrbehelfe

  • Nächtigungskosten und Fahrtkosten

Von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen sind:

z.B. Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Esoterik, B-Führerschein)

Für Unternehmer gibt es folgenden zusätzlichen Anreiz:

Für externe Aus- und Fortbildungskosten, die ein Betrieb für seine Mitarbeiter im betrieblichen Interesse aufwendet, gibt es für das Unternehmen einen zusätzlichen steuerlichen Anreiz.

 

ÜBERSICHT ÜBER BILDUNGSFÖRDERUNGEN

Die Internetplattform www.berufsinfo.at bietet Ihnen einen Überblick zu EU-, Bundes- und Landesförderungen.

Die Internetplattform www.kursfoerderung.at bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsförderungen in Österreich.

 

 

 

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