Förderungen
und Stipendien
Nützen Sie
eine diese Möglichkeiten! Ein gutgemeinter Rat: Informieren Sie
sich bitte an den Jeweiligen Stellen direkt. Sie werden besser und
Kompetenter über Förderungen beraten als beim AMS . Erst
danach mit der Richtigen Infos usw. zum AMS gehen.
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FÖRDERUNG
ÜBER DEN WIENER ARBEITNEHMERINNENFÖRDERUNGSFOND WAFF IN WIEN
Nach
erfolgreicher Beendigung des Kurses werden bis zu 50 % rückerstattet
(max. € 200,--; für Arbeitslose, KarenzgeldbezieherInnen,
SozialhilfeempfängerInnen: max. € 300,--). Anträge müssen spätestens
3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme
eingebracht werden.
Detailinformationen
WAFF unter Tel.: 217
48-213 oder 217 48-214 und www.waff.at |
WAFF
NOVA (Wien)
Informations-
und Beratungsangebot und Training für Wiener WiedereinsteigerInnen
mit oder ohne aufrechtem Dienstverhältnis während und nach der
Kinderbetreuung oder Familienhospiz. Kurskosten werden von NOVA übernommen
(durchschnittl. € 2.700,--).
Weitere
Informationen finden Sie unter www.waff.at
Detailinformationen
NOVA unter Tel.: 01 217 48-632 und nova@waff.at |
FRECH
- FRAUEN ERGREIFEN CHANCEN (WIEN)
Das
Beratungscenter Frech unterstützt berufstätige Wiener Frauen, die
sich verändern wollen und bietet Information/Beratung zu finanziellen
Unterstützungsmöglichkeiten. Eine Förderung ist bis zu 90 % der
Kurskosten (max. € 3.700,--) möglich.
Detailinformationen
FRECH unter Tel.: 01 217 48-555 und frech@waff.at |
PISA
PLUS
PISA
PLUS unterstützt beschäftigte WienerInnen, für deren berufliche
Entwicklungschancen eine hochwertige Aus- oder Weiterbildung besonders
wichtig ist.
Ersatz
von 90 % der Kurskosten (max. € 1.100,--): max.
Pflichtschulabschluss oder wenn Sie eine Ausbildung im Herkunftsland
erworben haben, die In Österreich nicht verwertet werden kann.
Ersatz von 70 % der Kurskosten (max. € 1.100,--): Für Beschäftigte
ab dem 40. Lebensjahr
Detailinformationen
PISA unter Tel.: 01 217 48-555 |
WAFF
CSP - CLUSTER-SUPPORT-PROGRAMM
Förderung
für arbeitssuchende WienerInnen, die durch Weiterbildung in ein neues
Dienstverhältnis eintreten möchten. Die Kosten für die
arbeitsplatzorientierte Aus- und Weiterbildung zahlen WAFF und der
neue Dienstgeber.
Detailinformationen
unter Tel.: 01 217 48-631 und csp@waff.at |
AFF
FÖRDERUNG VON PERSONALENTWICKLUNG IM BEREICH SOFT SKILLS
Die
Förderung ist gedacht für Wiener KMU (Kleine und mittlere
Unternehmen), die ihre MitarbeiterInnen im Bereich „Soft Skills“
(Kommunikationsfähigkeit, Verkaufstechnik, Lernfähigkeit, Teamfähigkeit)
aus- und weiterbilden.
Gefördert
wird im Nachhinein. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der
Kurskosten (max. € 5.000,--). 
Förderzeitraum: max. 18 Monate
Die Einreichung muss innerhalb von 3 Monaten vor Beginn der Aus- und
Weiterbildung
erfolgen.
Detailinformationen
unter Tel.: 01 217 48-218 und benedikt dressel@waff.at
oder Tel.: 01 217 48-212 und ingrid pirkner@waff.at
oder www.waff.at |
BILDUNGSKARENZ/WEITERBILDUNGSGELD
Gefördert
wird berufsbezogene Aus- und Weiterbildung für Berufstätige, die
bereits länger als 3 Jahre in einer Firma beschäftigt sind.
Voraussetzungen:
Die
Firma hat mit dem/der Beschäftigten eine Bildungskarenz oder eine
Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetztes vereinbart; und zwar für die
Dauer von mind. 3 Monaten und höchstens einem Jahr (Bildungskarenz)
bzw. 6-12 Monate (Freistellung); notwendige Anwartschaftszeiten liegen
vor.
Bei
der Freistellung gegen Entfall der Bezüge muss das Unternehmen eine
Ersatzarbeitskraft einstellen, die davor Arbeitslosengeld od.
Notstandshilfe bezogen hat. Die Weiterbildung muss ein Ausmaß von mind.
16 Wochenstunden haben (schriftl. Nachweis) Einkommensgrenzen bei
Zusatzverdienst
Förderungshöhe:
€
14,53 täglich: die geförderten Personen sind außerdem kranken-
und unfallversichert
Bei Alter 45 plus: in Höhe des fiktiven Arbeitlosenbezugs
(jedoch mind. € 435,90)
Die
geförderten Personen sind außerdem pensionsversichert; ein Zuverdienst
bis
zur Geringfügigkeitsgrenze (derzeit € 333,16) ist gestattet.
ACHTUNG:
IN BILDUNGSKARENZ BESTEHT KEIN KÜNDIGUNGSSCHUTZ!
Detailinformationen:
Ansprechpartner sind die regionalen Geschäftsstellen des AMS: Info
unter. http://www.ams.at/wien/sfa/14666_14680.html#frage1 |
AMS-FÖRDERUNGEN,
WENN DIE/DER TEILNEHMER/IN ARBEITSLOS VORGEMERKT IST
Förderung
von Kurskosten
Wenn eine Weiterbildungsmaßnahme für eine arbeitslose
Person eine arbeitsmarktpolitisch sinnvolle berufliche Qualifizierung
darstellt, kann diese in bestimmten Fällen gefördert werden. Eine
Absprache mit der/dem AMS-BeraterIn ist
jedenfalls vor Kursbeginn erforderlich.
Förderung von Fahrtkosten, Nächtigung/Verpflegung:
Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen von der/dem zuständigen
AMS BeraterIn der Ersatz anfallender Kosten (neben den Kurskosten) für
Fahrt, Nächtigung/Verpflegung gewährt werden. Auch hier ist die
Absprache mit der/dem AMS-BeraterIn jedenfalls vor Kursbeginn
erforderlich!
http://www.ams.at/wien |
OSEF
HESOUN FOUNDS AKNÖ KURSBEIHILFE (NÖ)
Gefördert
werden Fachkurse zur beruflichen Qualifizierung für
kammerumlagepflichtige ArbeitnehmerInnen mit geringem
Familieneinkommen in Niederösterreich.
20 % der Kurskosten (max. € 437,--) pro Kurs werden gefördert und
nach erfolgreichem
Kursabschluss durch die AKNÖ refundiert.
Detailinformationen
unter Tel.: 05-7171-1864 oder 05-7171-1865 oder 05-7171-1866
Zusätzliche Informationen finden Sie online unter www.noe.arbeiterkammer.at |
FÖRDERUNG
ÜBER DAS LAND NIEDERÖSTERREICH - "NÖ BILDUNGSFÖRDERUNG"
Förderung
für jeden niederösterreichischen Beschäftigten im Ausmaß von 50 %
der Kurskosten. Die Dauer der Förderungsmaßnahme beträgt 6 Jahre
vom 01.01.2005 bis 31.12.2010. Insgesamt stehen pro Person €
2.640,-- für die persönliche Aus- und Weiterbildung zur Verfügung.
Arbeitnehmer unter 45 Jahren und BezieherInnen von
Kinderbetreuungsgeld (Karenz) erhalten 50 %, ArbeitnehmerInnen über
45, WiedereinsteigerInnen und SozialhilfeempfängerInnen bekommen 80 %
der Kurskosten refundiert.
Nähere Informationen unter:
Arbeitnehmerförderung, 2100 Korneuburg, Bankmannring 5
E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Land NÖ unter Tel.: 02262/9025-11225
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BFB
BILDUNGSFREIBETRAG FÜR UNTERNEHMER
Förderung
für Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen Fortbildungen zahlen. Als
MitarbeiterInnen gelten NICHT: freie MitarbeiterInnen, UnternehmerIn
selbst.
Gefördert wird im Nachhinein bei der Steuererklärung. 20 % der
Kosten können geltend gemacht werden.
Detailinformationen
unter www.bmf.gv.at |
Tageslehrgänge
werden
über einen individuellen Antrag vom AMS gefördert. Informationen
bekommen Sie direkt von Ihrem AMS-Berater.
http://www.ams.at/wien
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STEUERLICHE
ABSETZBARKEIT für Privatpersonen als auch für Unternehmer gilt:
Ausgaben
und Aufwendungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung werden als
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im
Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit
stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf)
artverwandten Beruf stehen.
Zusätzlich
können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen
abzugsfähig wenn sie so umfassend sind, dass sie einen Einstieg in
eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit
nicht verwandt ist (z.B. Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem
Druckereibereich zur Krankenpflegerin).
Als typische Aus- und Fortbildungskosten komm en insbesondere
in Betracht:
Von
der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen sind:
z.B.
Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen
(Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Esoterik, B-Führerschein)
Für
Unternehmer gibt es folgenden zusätzlichen Anreiz:
Für
externe Aus- und Fortbildungskosten, die ein Betrieb für seine
Mitarbeiter im betrieblichen Interesse aufwendet, gibt es für das
Unternehmen einen zusätzlichen steuerlichen Anreiz. |
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ÜBERSICHT
ÜBER BILDUNGSFÖRDERUNGEN
Die
Internetplattform www.berufsinfo.at
bietet Ihnen einen Überblick zu EU-, Bundes- und Landesförderungen.
Die
Internetplattform www.kursfoerderung.at
bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsförderungen in
Österreich.
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